26. Dezember 2026 - Wo ist Feiertag?
Der 26. Dezember 2026 ist der Tag nach dem ersten Weihnachtsfeiertag und in vielen christlich geprägten Staaten der Welt ein gesetzlicher Feiertag. In katholisch geprägten Regionen ist der Feiertag meist als Stephanstag dem Heiligen Stephanus geweiht. In anderen Staaten heißt der zweite Tag nach dem Heiligabend oft Zweiter Weihnachtstag. Im Jahr 2026 fällt der 26. Dezember auf einen Samstag.
Wo ist der 26. Dezember ein Feiertag?
| Deutschland | gesetzlicher Feiertag |
| Österreich | gesetzlicher Feiertag |
| Schweiz | regionaler Feiertag (siehe unten) |
Der 26. Dezember 2026 ist in Deutschland, Österreich und Teilen der Schweiz ein gesetzlicher Feiertag. In Deutschland wird der Feiertag 2. Weihnachtstag oder 2. Weihnachtsfeiertag genannt, in Österreich heißt er Stefanitag. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich ist der 26. Dezember 2026 ein gesetzlicher Feiertag, der in allen Bundesländern den Sonntagen gleichgestellt ist. Die meisten deutschen und österreichischen Arbeitnehmer haben an diesem Tag also arbeitsfrei, Läden und Geschäfte bleiben bis auf gesetzliche Ausnahmen geschlossen. Für Schüler deutscher und österreichischer Schulen ist der Feiertag ebenfalls schulfrei.
Stephanstag in den Schweizer Kantonen
| Appenzell Ausserrhoden | Feiertag mit kantonaler Sonderregelung (siehe unten) |
| Appenzell Innerrhoden | Feiertag mit kantonaler Sonderregelung (siehe unten) |
| Basel-Landschaft | gesetzlicher Feiertag |
| Basel-Stadt | gesetzlicher Feiertag |
| Bern | gesetzlicher Feiertag |
| Glarus | gesetzlicher Feiertag |
| Graubünden | gesetzlicher Feiertag |
| Luzern | gesetzlicher Feiertag |
| Schaffhausen | gesetzlicher Feiertag |
| St. Gallen | gesetzlicher Feiertag |
| Thurgau | gesetzlicher Feiertag |
| Tessin | gesetzlicher Feiertag |
| Zürich | gesetzlicher Feiertag |
| Aargau | teils gesetzlicher Feiertag |
| Solothurn | teils gesetzlicher Feiertag |
| Freiburg | im reformierten Kantonsteil gesetzlicher Feiertag; sonst häufig freiwillig arbeitsfrei |
| Nidwalden | häufig arbeitsfrei; kein den Sonntagen gleichgestellter Feiertag |
| Obwalden | häufig arbeitsfrei; kein den Sonntagen gleichgestellter Feiertag |
| Zug | feiertagsähnlicher Tag; häufig freiwillig arbeitsfrei |
| Schwyz | kantonaler Ruhetag |
| Uri | kantonaler Ruhetag; Sonderregelungen beachten |
| Neuenburg | gesetzlicher Feiertag, wenn Weihnachten auf einen Sonntag fällt |
In der Schweiz ist der Stephanstag dagegen nur in einigen Kantonen bzw. Kantonsteilen ein gesetzlicher Feiertag. Dazu gehören Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Glarus, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau, Tessin und Zürich sowie Teile Aargaus und Solothurns. Auch Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden kennen den Stephanstag als Feiertag; dabei sind kantonale Sonderregelungen zu beachten, die drei aufeinanderfolgende Ruhetage vermeiden sollen.
Im reformierten Kantonsteil Freiburgs ist der 26. Dezember ein gesetzlicher Feiertag. Im katholischen Kantonsteil wird dagegen häufig freiwillig arbeitsfrei gegeben. In Nidwalden, Obwalden und Zug ist der Stephanstag kein den Sonntagen gleichgestellter Feiertag, wird aber in vielen Betrieben als arbeitsfreier Tag behandelt. Ob tatsächlich arbeitsfrei ist, hängt dort insbesondere von den geltenden vertraglichen oder betrieblichen Regelungen ab. In Schwyz und Uri ist der 26. Dezember ein kantonaler Ruhetag; auch hier sind die jeweiligen kantonalen Vorschriften maßgeblich.
In Neuenburg ist der 26. Dezember nur dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn Weihnachten auf einen Sonntag fällt. Die Übersicht unterscheidet deshalb zwischen gesetzlichen Feiertagen, kantonalen Ruhetagen und freiwillig arbeitsfreien Tagen.
| Dänemark | gesetzlicher Feiertag |
| Finnland | gesetzlicher Feiertag |
| Frankreich | regionaler Feiertag in Elsass-Moselle |
| Irland | gesetzlicher Feiertag |
| Italien | gesetzlicher Feiertag |
| Luxemburg | gesetzlicher Feiertag |
| Niederlande | offizieller Feiertag; arbeitsfrei je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag |
| Norwegen | gesetzlicher Feiertag |
| Polen | gesetzlicher Feiertag |
| Schweden | gesetzlicher Feiertag |
| Tschechien | gesetzlicher Feiertag |
| Ungarn | gesetzlicher Feiertag |
Des Weiteren ist der 26. Dezember 2026 beispielsweise in folgenden Ländern ein Feiertag: in Dänemark, Finnland, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Schweden, Tschechien und Ungarn. In den Niederlanden folgt aus dem offiziellen Feiertagsstatus allein kein gesetzlicher Anspruch auf Arbeitsfreiheit; maßgeblich sind der Tarif- oder Arbeitsvertrag. In Frankreich ist der zweite Weihnachtstag nur in den Départements Bas-Rhin, Haut-Rhin und Moselle ein gesetzlicher Feiertag.
Welcher Wochentag ist der 26. Dezember?
| Zweiter Weihnachtstag 2026 | Samstag | |
| Zweiter Weihnachtstag 2027 | Sonntag | |
| Zweiter Weihnachtstag 2028 | Dienstag | |
| Zweiter Weihnachtstag 2029 | Mittwoch | |
| Zweiter Weihnachtstag 2030 | Donnerstag |
Da das Datum des 2. Weihnachtstages in jedem Jahr der 26. Dezember ist, variiert dessen Wochentag. Im Jahr 2026 fällt der Stephanstag beispielsweise auf Samstag, den 26. Dezember 2026. Die Wochentage der nachfolgenden Jahre stehen in obiger Tabelle.