24. Dezember in Österreich

Der 24. Dezember heißt in Österreich "Heiliger Abend". Er ist in Österreich kein gesetzlicher Feiertag. Für die Öffnungszeiten von Läden und Verkaufsstellen gibt es im Öffnungszeitengesetz jedoch eine Ausnahmeregelung für den 24. Dezember. Auch ist der 24. Dezember nach Kollektivvertrag in einigen Branchen arbeitsfrei.

Ist der 24. Dezember 2026 in Österreich Feiertag?

Der 24. Dezember 2026 ist in Österreich kein gesetzlicher Feiertag. Der Heilige Abend ist also ein gewöhnlicher Werktag, wenn er nicht auf einen Sonntag fällt.

In den Kollektivverträgen einiger Branchen ist der 24. Dezember aber arbeitsfrei. So gelten beispielsweise nach dem Kollektivvertrag für Telekom-Unternehmen in der Fassung von 2026 der 24. Dezember und der 31. Dezember als arbeitsfrei. Bei notwendiger Tätigkeit an diesen Tagen gebührt die Feiertagsvergütung; durch Betriebsvereinbarung kann eine andere, gleichwertige Lösung vereinbart werden.

Die Weihnachtsferien in Österreich liegen in der Regel so, dass österreichische Schüler in allen Bundesländern am 24. Dezember schulfrei haben. Dies gilt insbesondere für den Heiligen Abend im Jahr 2026.

Die beiden auf den Heiligen Abend folgenden Tage, der Christtag am 25. Dezember und der Stefanitag am 26. Dezember, sind in Österreich gesetzliche Feiertage.

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Auf welchen Wochentag fällt der 24. Dezember?

Im Jahr 2026 ist der 24. Dezember ein Donnerstag. In den darauffolgenden Jahren fällt der Heilige Abend wie folgt:

Heiligabend 2026 Donnerstag
Heiligabend 2027 Freitag
Heiligabend 2028 Sonntag
Heiligabend 2029 Montag
Heiligabend 2030 Dienstag

Weitere Informationen zu Feiertagen in Österreich findest du hier: Feiertage Österreich 2026

Bis wann haben Läden in Österreich am 24. Dezember geöffnet?

Das österreichische Öffnungszeitengesetz schränkt die Öffnungszeiten am 24. Dezember 2026 ein.

Im Allgemeinen dürfen in Österreich Läden am 24. Dezember von 6 Uhr bis 14 Uhr geöffnet haben, sofern der Tag nicht auf einen Sonntag fällt. Für Verkaufsstellen von Süßwaren und Naturblumen sind am Heiligen Abend Öffnungszeiten bis 18 Uhr erlaubt. Christbäume dürfen bis 20 Uhr verkauft werden. Für bestimmte Verkaufsstellen gelten weitere gesetzliche Ausnahmen.

Ähnliche Sonderregelungen der Ladenöffnungszeiten gelten in Österreich auch am 31. Dezember (siehe 31. Dezember in Österreich).

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Redaktionell erstellt. Bei der Aktualisierung wurde KI unterstützend eingesetzt und der Artikel anschließend redaktionell geprüft. (fan, 22.10.26)
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