Wann ist Totensonntag 2026? Wo gilt das Tanzverbot?

Totensonntag, Friedhof (Foto: geralt, Pixabay)
Totensonntag, Friedhof (Foto: geralt, Pixabay)

Ein stiller Tag zum Gedenken der Verstorbenen

Der Totensonntag oder Ewigkeitssonntag ist ein evangelischer Gedenktag im November am Sonntag eine Woche vor Beginn der Adventszeit. An diesem stillen Tag gilt in Deutschland ein zeitlich begrenztes Tanzverbot (siehe unten). Das Gedenken gilt den Verstorbenen und der Ewigkeit. Im Jahr 2026 fällt der Totensonntag auf Sonntag, den 22. November 2026.

Ist der Totensonntag in Deutschland ein Feiertag?

Der Totensonntag ist in keinem deutschen Bundesland ein zusätzlicher gesetzlicher Feiertag. Da er immer auf einen Sonntag fällt, gilt die übliche Sonntagsruhe. Er zählt zu den stillen Tagen bzw. stillen Feiertagen, an denen zeitlich begrenzt ein Tanzverbot für öffentliche Tanzveranstaltungen gilt. Mehr dazu siehe unten.

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Wann ist der Totensonntag 2026?

Der Totensonntag ist der letzte Sonntag des evangelischen Kirchenjahres und damit der Sonntag vor dem ersten Advent. Der Gedenktag liegt damit immer am Sonntag zwischen dem 20. November und dem 26. November. Im Jahr 2026 fällt der Totensonntag damit auf Sonntag, den 22. November 2026. In folgender Tabelle stehen die Termine der nächsten Jahre.

Totensonntag 2026 Sonntag
Totensonntag 2027 Sonntag
Totensonntag 2028 Sonntag
Totensonntag 2029 Sonntag
Totensonntag 2030 Sonntag

Feiertage nach dem Totensonntag

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Wo gilt am Totensonntag Tanzverbot?

Das Tanzverbot zum Totensonntag gibt es in Deutschland in allen Bundesländern. Die Uhrzeiten, zu denen öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt sind, variieren jedoch stark. Siehe Tabelle. Abhängig vom Bundesland sind an diesem stillen Tag auch andere öffentliche Unterhaltungs-, Musik- und Sportveranstaltungen eingeschränkt. Für diese können andere Zeiten und Ausnahmen gelten.

Baden-Württemberg 5 Uhr - 24 Uhr
Bayern 2 Uhr - 24 Uhr
Berlin 4 Uhr - 21 Uhr
Brandenburg 4 Uhr - 24 Uhr
Bremen 6 Uhr - 17 Uhr
Hamburg 6 Uhr - 17 Uhr
Hessen 4 Uhr - 24 Uhr
Mecklenburg-Vorpommern 5 Uhr - 24 Uhr
Niedersachsen 5 Uhr - 24 Uhr
Nordrhein-Westfalen 5 Uhr - 18 Uhr
Rheinland-Pfalz 4 Uhr - 24 Uhr
Saarland 4 Uhr - 24 Uhr
Sachsen 3 Uhr - 24 Uhr
Sachsen-Anhalt 5 Uhr - 24 Uhr
Schleswig-Holstein 6 Uhr - 20 Uhr
Thüringen 3 Uhr - 24 Uhr
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Redaktionell erstellt. Bei der Aktualisierung wurde KI unterstützend eingesetzt und der Artikel anschließend redaktionell geprüft. (fan, 19.10.26)
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