Wann ist Volkstrauertag 2026? Wo gilt das Tanzverbot?
Ein stiller Tag zum Gedenken der Gefallenen
Der Volkstrauertag ist ein Gedenktag im November am Sonntag zwei Wochen vor Beginn der Adventszeit. An diesem stillen Tag gilt in Deutschland ein zeitlich begrenztes Tanzverbot (siehe unten). Ursprünglich galt das Gedenken den gefallenen deutschen Soldaten des Ersten Weltkriegs. Heute wird der Opfer von Krieg, Gewaltherrschaft und Terrorismus gedacht. Im Jahr 2026 fällt der Volkstrauertag auf Sonntag, den 15. November 2026.
Ist der Volkstrauertag in Deutschland ein Feiertag?
Der Volkstrauertag ist in keinem deutschen Bundesland ein zusätzlicher gesetzlicher Feiertag. Da er immer auf einen Sonntag fällt, gilt die übliche Sonntagsruhe. Er zählt zu den stillen Tagen bzw. stillen Feiertagen, an denen zeitlich begrenzt ein Tanzverbot für öffentliche Tanzveranstaltungen gilt. Mehr dazu siehe unten.
Wann ist der Volkstrauertag 2026?
Um einen deutschlandweit einheitlichen Gedenktag zu erhalten, wurde der Volkstrauertag in den 1950er Jahren auf den Sonntag zwei Wochen vor dem ersten Advent gelegt. In den neuen Bundesländern gilt dasselbe Datum seit 1990. Der Gedenktag liegt damit immer am Sonntag zwischen dem 13. November und dem 19. November. Im Jahr 2026 fällt der Volkstrauertag damit auf Sonntag, den 15. November 2026. In folgender Tabelle stehen die Termine der nächsten Jahre.
| Volkstrauertag 2026 | Sonntag | |
| Volkstrauertag 2027 | Sonntag | |
| Volkstrauertag 2028 | Sonntag | |
| Volkstrauertag 2029 | Sonntag | |
| Volkstrauertag 2030 | Sonntag |
Feiertage nach dem Volkstrauertag
Wo gilt am Volkstrauertag Tanzverbot?
Das Tanzverbot zum Volkstrauertag gibt es in Deutschland in allen Bundesländern. Die Uhrzeiten, zu denen öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt sind, variieren jedoch stark. Siehe Tabelle. Abhängig vom Bundesland sind an diesem stillen Tag auch andere öffentliche Unterhaltungs-, Musik- und Sportveranstaltungen eingeschränkt. Für diese können andere Zeiten und Ausnahmen gelten.
| Baden-Württemberg | 5 Uhr - 24 Uhr |
| Bayern | 2 Uhr - 24 Uhr |
| Berlin | 4 Uhr - 21 Uhr |
| Brandenburg | 4 Uhr - 24 Uhr |
| Bremen | 6 Uhr - 17 Uhr |
| Hamburg | 6 Uhr - 15 Uhr |
| Hessen | 4 Uhr - 24 Uhr |
| Mecklenburg-Vorpommern | 5 Uhr - 24 Uhr |
| Niedersachsen | 5 Uhr - 24 Uhr |
| Nordrhein-Westfalen | 5 Uhr - 18 Uhr |
| Rheinland-Pfalz | 4 Uhr - 24 Uhr |
| Saarland | 4 Uhr - 24 Uhr |
| Sachsen | 3 Uhr - 24 Uhr |
| Sachsen-Anhalt | 5 Uhr - 16 Uhr |
| Schleswig-Holstein | 6 Uhr - 20 Uhr |
| Thüringen | 3 Uhr - 24 Uhr |