Hitzefrei in Arbeit und Büro
Wann ist hitzefrei?
Die erste große Hitzewelle des Jahres steht bevor. Arbeitnehmer im ganzen Land fragen sich wie jedes Jahr: Muss ich bei dieser Hitze wirklich arbeiten? Welche Rechte habe ich? Darf ich früher heim wie damals zu Schulzeiten? Kann mich der Chef wirklich mit einem Eis "abspeisen"? Antworten gibt es hier.
Ab welcher Temperatur ist hitzefrei?
Vereinfacht zusammengefasst gelten folgende Temperaturgrenzen (in Grad Celsius) für Arbeitsräume. Keine davon berechtigt allerdings automatisch zum vorzeitigen Feierabend, Details weiter unten.
> 26°C | Maßnahmen in Einzelfällen erforderlich |
> 30°C | Maßnahmen erforderlich |
> 35°C | nicht als Arbeitsraum geeignet |
Gemäß der Technischen Regeln für Arbeitsstätten A3.5, die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin herausgegeben werden, hat der Arbeitgeber für gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen zu sorgen. Unter bestimmten Umständen müssen neben der Lufttemperatur auch Luftfeuchtigkeit und andere Parameter beachtet werden. Details zu diesen Spezialfällen siehe dort.
Ab 26°C
Ab einer Innentemperatur von 26°C müssen vom Arbeitnehmer geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um Mitarbeiter zu schützen, die schwere körperliche Arbeit leisten oder warme Arbeits- oder Schutzkleidung tragen müssen. Darüber hinaus gilt dieser Grenzwert auch für gesundheitlich Vorbelastete und besonders schutzbedürftige Beschäftigte (z. B. Jugendliche, Ältere, Schwangere, stillende Mütter).
Ab 30°C
Dieselben Maßnahmen sind ab einer Raumtemperatur von 30°C für alle Arbeitnehmer zu ergreifen.
Als geeignete Maßnahmen gelten für beide Fälle folgende:
effektive Steuerung des Sonnenschutzes, z.B. Jalousien dauerhaft schließen |
effektive Steuerung der Lüftung, z.B. Nachtauskühlung |
Reduzierung thermischer Lasten, z.B. wärmende Geräte abschalten |
Lüftung früh morgens |
Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten |
Lockerung der Bekleidungsregelungen |
Bereitstellung geeigneter Getränke |
Ab 35°C
Wird im Raum die Temperatur von 35°C überschritten, ist der Raum nicht als Arbeitsraum geeignet. Doch auch bei dieser Temperatur darf der Arbeitnehmer nicht einfach nach Hause gehen. Kann der Arbeitgeber die Arbeit beispielsweise in einen kühleren Raum verlagern, wäre dies eine geeignete Maßnahme. Speziellere zulässige Gegenmaßnahmen, die üblicherweise nur in Betrieben mit Hitzearbeit vorzufinden sind, wären:
technische Maßnahmen (z.B. Luftduschen, Wasserschleier) |
organisatorische Maßnahmen (z.B. Entwärmungsphasen) |
persönliche Schutzausrüstungen (z.B. Hitzeschutzkleidung) |
Ohne Maßnahmen hitzefrei?
Sollten die oben genannten Grenzwerte überschritten werden und der Arbeitsgeber keine geeigneten Maßnahmen ergreifen, sollte man ihn besser zuerst darauf aufmerksam machen. Theoretisch kann der Arbeitnehmer in diesem Fall zwar die Arbeit niederlegen, die Beweislast, dass die Temperatur tatsächlich überschritten wurde und keine Maßnahmen ergriffen wurden, liegt allerdings beim Arbeitnehmer. Liegt der Arbeitnehmer in seiner Einschätzung falsch und bleibt der Arbeit unberechtigt fern, droht eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall die Kündigung.
*) Alle Angaben ohne Gewähr. Siehe auch Haftungsausschluss.