Wann ist Totensonntag 2023? Wo gilt das Tanzverbot?
Inhaltsverzeichnis
Ein stiller Tag zum Gedenken der Verstorbenen
Der Totensonntag oder Ewigkeitssonntag ist ein evangelischer Gedenktag im November am Sonntag eine Woche vor Beginn der Adventszeit. An diesem stillen Tag gilt in Deutschland teilweise ein Tanzverbot (siehe unten). Das Gedenken gilt den Verstorbenen und der Ewigkeit. Im Jahr 2023 fällt der Totensonntag auf Sonntag, den 26. November 2023.

WEITERE FEIERTAGE
Mariä Empfängnis

WEITERE FEIERTAGE
1. Advent

Ist der Totensonntag in Deutschland ein Feiertag?
Da der Totensonntag immer auf einen Sonntag fällt, ist er in keinem deutschen Bundesland ein gesetzlicher Feiertag. Er zählt zu den stillen Feiertagen bzw. stillen Tagen, an denen regional und zeitlich begrenzt ein Tanzverbot gilt. Mehr dazu siehe unten.
Wann ist der Totensonntag 2023?
Der Totensonntag ist der letzte Sonntag des Kirchenjahres und damit der Sonntag vor dem ersten Advent. Der Gedenktag liegt damit immer am Sonntag zwischen dem 20. November und dem 26. November. Im Jahr 2023 fällt der Totensonntag damit auf Sonntag, den 26. November 2023. In folgender Tabelle stehen die Termine der nächsten Jahre.
Totensonntag 2023 | Sonntag, 26. November 2023 |
Totensonntag 2024 | Sonntag, 24. November 2024 |
Totensonntag 2025 | Sonntag, 23. November 2025 |
Totensonntag 2026 | Sonntag, 22. November 2026 |
Feiertage nach dem Totensonntag
Wo gilt am Totensonntag Tanzverbot?
Das Tanzverbot zum Totensonntag gibt es in Deutschland in allen Bundesländern. Die Uhrzeiten zu denen nicht getanzt werden darf, variieren jedoch stark. Siehe Tabelle. Abhängig vom Bundesland sind an diesem stillen Tag nicht nur das Tanzen sondern darüber hinaus auch andere Musikveranstaltungen und Sportveranstaltungen untersagt.
Baden-Württemberg | 5 Uhr - 24 Uhr |
Bayern | 2 Uhr - 24 Uhr |
Berlin | 4 Uhr - 21 Uhr |
Brandenburg | 4 Uhr - 24 Uhr |
Bremen | 6 Uhr - 17 Uhr |
Hamburg | 6 Uhr - 17 Uhr |
Hessen | 4 Uhr - 24 Uhr |
Mecklenburg-Vorpommern | 5 Uhr - 24 Uhr |
Niedersachsen | 5 Uhr - 24 Uhr |
Nordrhein-Westfalen | 5 Uhr - 18 Uhr |
Rheinland-Pfalz | 4 Uhr - 24 Uhr |
Saarland | 4 Uhr - 24 Uhr |
Sachsen | 3 Uhr - 24 Uhr |
Sachsen-Anhalt | 5 Uhr - 24 Uhr |
Schleswig-Holstein | 6 Uhr - 20 Uhr |
Thüringen | 3 Uhr - 24 Uhr |