24. Dezember in Österreich
Der 24. Dezember heißt in Österreich "Heiliger Abend". Er ist in Österreich kein gesetzlicher Feiertag. Für die Öffnungszeiten von Läden und Verkaufsstellen gibt es im Öffnungszeitengesetz jedoch eine Ausnahmeregelung für den 24. Dezember. Auch ist der 24. Dezember 2024 nach Kollektivvertrag in einigen Branchen arbeitsfrei.
WEITERE FEIERTAGE
Heilige Drei Könige
WEITERE FEIERTAGE
Mariä Empfängnis
Ist der 24. Dezember 2024 in Österreich Feiertag?
Der 24. Dezember 2024 ist in Österreich kein gesetzlicher Feiertag.
Gemäß Landesrecht und Bundesrecht ist der Heilige Abend also ein gewöhnlicher Werktag,
wenn er nicht auf einen Sonntag fällt.
In den Kollektivverträgen einiger Branchen ist der 24. Dezember aber den Feiertagen in Österreich gleichgestellt.
So haben beispielsweise Arbeitnehmer des Kollektivvertrags Telekommunikation am 24. Dezember 2024 und 31. Dezember 2024 arbeitsfrei.
Die Weihnachtsferien in Österreich liegen in der Regel so, dass österreichische Schüler in allen Bundesländern am 24. Dezember schulfrei haben.
Dies gilt insbesondere für den Heiligen Abend im Jahr 2024.
Die beiden auf den Heiligen Abend folgenden Tage, der Christtag am 25. Dezember und der Stefanitag am 26. Dezember, sind in Österreich gesetzliche Feiertage.
Auf welchen Wochentag fällt der 24. Dezember?
Im Jahr 2024 ist der 24. Dezember ein Dienstag. In den darauffolgenden Jahren fällt der Heilige Abend wie folgt:
Heiligabend 2024 | Dienstag, 24. Dezember 2024 |
Heiligabend 2025 | Mittwoch, 24. Dezember 2025 |
Heiligabend 2026 | Donnerstag, 24. Dezember 2026 |
Heiligabend 2027 | Freitag, 24. Dezember 2027 |
Weitere Informationen zu Feiertagen in Österreich findest du hier: Feiertage Österreich 2024
Spätere Feiertage
Bis wann haben Läden in Österreich am 24. Dezember geöffnet?
Das österreichische Öffnungszeitengesetz 2024 schränkt die Öffnungszeiten am 24. Dezember 2024 ein.
Im Allgemeinen dürfen in Österreich Läden am 24. Dezember bis 14 Uhr geöffnet haben, sofern der Tag nicht auf einen Sonntag fällt.
Für Verkaufsstellen von Süßwaren sind am Heiligen Abend Öffnungszeiten bis 17 Uhr erlaubt.
Läden für Naturblumen, darunter fallen auch Christbäume, müssen erst um 20 Uhr schließen.
Ähnliche Sonderregelungen der Ladenöffnungszeiten gelten in Österreich auch am 31. Dezember (siehe 31. Dezember in Österreich).