Wann ist Totensonntag 2026? Wo gilt das Tanzverbot?

Totensonntag, Friedhof (Foto: geralt, Pixabay)
Totensonntag, Friedhof (Foto: geralt, Pixabay)

Ein stiller Tag zum Gedenken der Verstorbenen

Der Totensonntag oder Ewigkeitssonntag ist ein evangelischer Gedenktag im November am Sonntag eine Woche vor Beginn der Adventszeit. An diesem stillen Tag gilt in Deutschland teilweise ein Tanzverbot (siehe unten). Das Gedenken gilt den Verstorbenen und der Ewigkeit. Im Jahr 2026 fällt der Totensonntag auf Sonntag, den 22. November 2026.

Rosenmontag

WEITERE FEIERTAGE
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Valentinstag (14.2.)

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Ist der Totensonntag in Deutschland ein Feiertag?

Da der Totensonntag immer auf einen Sonntag fällt, ist er in keinem deutschen Bundesland ein gesetzlicher Feiertag. Er zählt zu den stillen Feiertagen bzw. stillen Tagen, an denen regional und zeitlich begrenzt ein Tanzverbot gilt. Mehr dazu siehe unten.

Wann ist der Totensonntag 2026?

Der Totensonntag ist der letzte Sonntag des Kirchenjahres und damit der Sonntag vor dem ersten Advent. Der Gedenktag liegt damit immer am Sonntag zwischen dem 20. November und dem 26. November. Im Jahr 2026 fällt der Totensonntag damit auf Sonntag, den 22. November 2026. In folgender Tabelle stehen die Termine der nächsten Jahre.

Totensonntag 2026 Sonntag, 22. November 2026
Totensonntag 2027 Sonntag, 21. November 2027
Totensonntag 2028 Sonntag, 26. November 2028
Totensonntag 2029 Sonntag, 25. November 2029

Wo gilt am Totensonntag Tanzverbot?

Das Tanzverbot zum Totensonntag gibt es in Deutschland in allen Bundesländern. Die Uhrzeiten zu denen nicht getanzt werden darf, variieren jedoch stark. Siehe Tabelle. Abhängig vom Bundesland sind an diesem stillen Tag nicht nur das Tanzen sondern darüber hinaus auch andere Musikveranstaltungen und Sportveranstaltungen untersagt.

Baden-Württemberg 5 Uhr - 24 Uhr
Bayern 2 Uhr - 24 Uhr
Berlin 4 Uhr - 21 Uhr
Brandenburg 4 Uhr - 24 Uhr
Bremen 6 Uhr - 17 Uhr
Hamburg 6 Uhr - 17 Uhr
Hessen 4 Uhr - 24 Uhr
Mecklenburg-Vorpommern 5 Uhr - 24 Uhr
Niedersachsen 5 Uhr - 24 Uhr
Nordrhein-Westfalen 5 Uhr - 18 Uhr
Rheinland-Pfalz 4 Uhr - 24 Uhr
Saarland 4 Uhr - 24 Uhr
Sachsen 3 Uhr - 24 Uhr
Sachsen-Anhalt 5 Uhr - 24 Uhr
Schleswig-Holstein 6 Uhr - 20 Uhr
Thüringen 3 Uhr - 24 Uhr
Dieser Artikel wurde redaktionell recherchiert und verfasst. Text ohne KI-Unterstützung.
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