Wann ist Volkstrauertag 2025? Wo gilt das Tanzverbot?
Ein stiller Tag zum Gedenken der Gefallenen
Der Volkstrauertag ist ein Gedenktag im November am Sonntag zwei Wochen vor Beginn der Adventszeit. An diesem stillen Feiertag gilt in Deutschland teilweise ein Tanzverbot (siehe unten). Gedacht wird den gefallenen deutschen Soldaten des Ersten Weltkriegs und allgemeiner den Opfern von Krieg, Gewaltherrschaft und Terrorismus. Im Jahr 2025 fällt der Volkstrauertag auf Sonntag, den 16. November 2025.
WEITERE FEIERTAGE
Fastenzeit
WEITERE FEIERTAGE
Rosenmontag
Ist der Volkstrauertag in Deutschland ein Feiertag?
Da der Volkstrauertag immer auf einen Sonntag fällt, ist er in keinem deutschen Bundesland ein gesetzlicher Feiertag. Er zählt zu den stillen Tagen bzw. stillen Feiertagen, an denen regional und zeitlich begrenzt ein Tanzverbot gilt. Mehr dazu siehe unten.
Wann ist der Volkstrauertag 2025?
Um einen deutschlandweit einheitlichen Gedenktag zu erhalten, wurde der Volkstrauertag in den 1950er Jahren auf den Sonntag zwei Wochen vor dem ersten Advent gelegt. In den neuen Bundesländern gilt dasselbe Datum seit 1990. Der Gedenktag liegt damit immer am Sonntag zwischen dem 13. November und dem 19. November. Im Jahr 2025 fällt der Volkstrauertag damit auf Sonntag, den 16. November 2025. In folgender Tabelle stehen die Termine der nächsten Jahre.
Volkstrauertag 2025 | Sonntag, 16. November 2025 |
Volkstrauertag 2026 | Sonntag, 15. November 2026 |
Volkstrauertag 2027 | Sonntag, 14. November 2027 |
Volkstrauertag 2028 | Sonntag, 19. November 2028 |
Feiertage nach dem Volkstrauertag
Wo gilt am Volkstrauertag Tanzverbot?
Das Tanzverbot zum Volkstrauertag gibt es in Deutschland in allen Bundesländern. Die Uhrzeiten zu denen nicht getanzt werden darf, variieren jedoch stark. Siehe Tabelle. Abhängig vom Bundesland sind an diesem stillen Tag nicht nur das Tanzen sondern darüber hinaus auch andere Musikveranstaltungen und Sportveranstaltungen untersagt.
Baden-Württemberg | 5 Uhr - 24 Uhr |
Bayern | 2 Uhr - 24 Uhr |
Berlin | 4 Uhr - 21 Uhr |
Brandenburg | 4 Uhr - 24 Uhr |
Bremen | 6 Uhr - 17 Uhr |
Hamburg | 6 Uhr - 15 Uhr |
Hessen | 4 Uhr - 24 Uhr |
Mecklenburg-Vorpommern | 5 Uhr - 24 Uhr |
Niedersachsen | 5 Uhr - 24 Uhr |
Nordrhein-Westfalen | 5 Uhr - 18 Uhr |
Rheinland-Pfalz | 4 Uhr - 24 Uhr |
Saarland | 4 Uhr - 24 Uhr |
Sachsen | 3 Uhr - 24 Uhr |
Sachsen-Anhalt | 5 Uhr - 24 Uhr |
Schleswig-Holstein | 6 Uhr - 20 Uhr |
Thüringen | 3 Uhr - 24 Uhr |